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Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

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Studieren im Ausland

Studieren im Ausland

An der Universität Bayreuth bestehen umfangreiche Möglichkeiten Teile der Studienzeit im Ausland zu absolvieren und sogar eine ausländischen Abschluss (LL.M.) zu erwerben. Hier finden Sie einige wichtige Themen. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des International Office.

Auslandsstudium – Warum?Einklappen

Angesichts der wachsenden Internationalisierung und der zunehmenden Rechtsvereinheitlichung im europäischen Raum erlangt ein Auslandsaufenthalt während des Studiums für Studierende der Rechtwissenschaft immer größere Bedeutung. Ein Auslandsstudium ermöglicht Ihnen in erster Linie die fachwissenschaftlichen und sprachlichen Kompetenzen zu erweitern, aber auch die Erlangung sozialer und kultureller Kompetenzen spielt bei einem Auslandsaufenthalt eine wichtige Rolle. Durch die Kenntnis einer anderen Rechtsordnung, einer anderen Rechtsterminologie sowie den Erwerb interkultureller Zusatzqualifikationen verbessern sich die beruflichen Perspektiven der angehenden Juristinnen und Juristen am Arbeitsmarkt. In vielen Berufsfeldern ist heutzutage ein Auslandsaufenthalt Voraussetzung für die Einstellung. Ist dies nicht der Fall, so kann ein Auslandsstudium bei der Stellenbesetzung dennoch von entscheidendem Einfluss sein.

Für Studierende der Universität Bayreuth besteht die Möglichkeit, ein Auslandsstudium innerhalb des Europäischen Auslands, beispielsweise im Rahmen des ERASMUS-Programms, sowie an einer Partnerhochschule der Universität Bayreuth außerhalb Europas zu absolvieren. Daneben können Studierende der Universität Bayreuth ihren Master of Laws (LL.M.) an einer ausländischen Universität erwerben.

Finanzierung: Auslands-BAföGEinklappen

Für ein Studium im Ausland ist eine finanzielle Unterstützung durch den Staat in Form des Auslands-BAföG möglich. Aufgrund der höheren Kosten im Ausland ist die Bemessungsgrundlage für das Auslands-BAföG eine andere als für das Inlands-BAföG. Deshalb kann sich eine Antragsstellung auch für Studierende, die keine Inlandsförderung erhalten, lohnen. Um für die Auslandsausbildung BAföG zu erhalten, müssen im Wesentlichen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Der Auslandsaufenthalt muss mindestens sechs Monate oder ein Semester bzw. zwölf Wochen dauern.
  • Die Ausbildung im Ausland muss nach dem Ausbildungsstand förderlich sein und zumindest zum Teil auf die Inlandsausbildung angerechnet werden können.
  • Die Antragstellenden müssen ausreichende Kenntnisse in der Unterrichts- und Landessprache nachweisen.

Zu beachten ist, dass der Antrag auf Förderung einer Auslandsausbildung bei besonderen Ämtern für Ausbildungsförderung (Auslandsämtern) zu stellen ist und demzufolge nicht beim Studentenwerk Oberfranken. Nähere Informationen rund um das Auslands-BAföG erhalten Sie im Internet unter http://www.auslandsbafoeg.de.

ERASMUS-Programm – Auslandsstudium in der EU

Was ist das ERASMUS -Programm?Einklappen

Das ERASMUS-Programm ist Teil des Life-Long Learning Programme (LLP) der Europäischen Union. Es ist ein Mobilitätsprogramm, das den Austausch von Studierenden im Bereich von bilateralen Vereinbarungen zwischen Hochschulinstitutionen regelt und unterstützt. Gefördert werden Auslandsaufenthalte von drei bis zu zwölf Monaten innerhalb Europas.

Zusätzliche Informationen über das ERASMUS-Programm finden Sie hier.

Kontaktadressen an der Universität BayreuthEinklappen

Zuständig für die Betreuung des ERASMUS-Programms ist die ERASMUS-Koordinatorin:

Daneben können sich Studierende auch an das International Office der Universität Bayreuth wenden:

Vorteile des ERASMUS-ProgrammsEinklappen

Ein Auslandsstudium im Rahmen des ERASMUS-Programms bietet für Studierende viele Vorteile:

  • Das ERASMUS-Programm zeichnet sich durch ein vereinfachtes Bewerbungsverfahren aus, bei dem Studierende der Rechtswissenschaft durch die ERASMUS-Koordinatorin Jura unterstützt werden. Dieser und nicht die ausländische Universität entscheidet über die Teilnahme am ERASMUS-Programm.

  • Die ERASMUS-Koordinatorin Jura übernimmt die Kontaktaufnahme mit der ausländischen Universität.

  • Während des Auslandsaufenthalts werden ERASMUS-Studierende durch Fachkoordinatorinnen und -kooridnatoren an der ausländischen Partneruniversität betreut, die ihnen jederzeit beratend zur Seite stehen.

  • Durch die Teilnahme am ERASMUS-Programm fallen den Studierenden keine Studiengebühren an der ausländischen Universität an.

  • Während des Auslandsstudiums können sich ERASMUS-Studierende durch die Universität Bayreuth beurlauben lassen. In diesem Fall sind sie gemäß Art. 93 Abs. 2 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes von der Verpflichtung zur Zahlung des Studienbeitrages befreit. Lediglich der Studentenwerksbeitrag sowie die Gebühr für das Semesterticket müssen entrichtet werden.

  • Während ihres Auslandsaufenthaltes erhalten ERASMUS-Studierende ein Teilstipendium. Sie erhalten etwa 100 € pro Monat im Ausland.

  • Die Partneruniversitäten stellen den ERASMUS-Studierenden in der Regel passende Unterkünfte zur Verfügung oder helfen bei der Zimmersuche.

  • Studienleistungen, die an der ausländischen Universität erbracht werden, werden von der Universität Bayreuth nach Möglichkeit anerkannt.

Voraussetzungen für die TeilnahmeEinklappen

Voraussetzungen für die Teilnahme am ERASMUS-Programm sind gefestigte Sprachkenntnisse (Minimum Niveau B2), die erfolgreiche Absolvierung aller Fortgeschrittenenübungen an der Universität Bayreuth sowie der Besuch einschlägiger Vorlesungen im ausländischen Recht.

Zeitpunkt und Dauer des geplanten AuslandsaufenthaltesEinklappen

Ein Studienaufenthalt im Ausland ist erst dann sinnvoll, wenn die Kenntnisse der eigenen Rechtsordnung ausreichend gefestigt sind. Grund hierfür ist, dass Grundkenntnisse der eigenen Rechtsordnung Voraussetzung für die Einarbeitung in die entsprechende ausländische Rechtsordnung sind. Aufgrund dessen sollte ein ERASMUS-Aufenthalt in der Regel nach dem 6. Fachsemester erfolgen. Die Teilnahme am ERASMUS-Programm ist aber grundsätzlich auch noch nach dem ersten Staatesexamen möglich. Im Rahmen des ERASMUS-Programms können Studienaufenthalte zwischen drei und zwölf Monaten gefördert werden. Meistens dauert ein ERASMUS-Austausch neun oder zehn Monate.

Ablauf der BewerbungEinklappen

Um sich für die Teilnahme am ERASMUS-Programm zu bewerben, sollten Studierende der Rechtswissenschaft mindestens ein bis eineinhalb Jahre vor dem geplanten Studienbeginn im Ausland mit der ERASMUS-Koordinatorin Jura Kontakt aufnehmen.

Die Deadline für eine Bewerbung im Portal MoveOn auf den Seiten des International Office wird jährlich neu bekannt gegeben. Der gesamte Bewerbungsprozess erfolgt dabei in Absprache mit der ERASMUS-Koordinatorin Jura.

Anrechnung von im Ausland erbrachten LeistungenEinklappen

Für ein Studium im Ausland können sich Studierende der Universität Bayreuth für maximal zwei Semester beurlauben lassen. Die Universität Bayreuth erkennt die im Ausland erbrachten Leistungen nach Möglichkeit an. Damit die Auslandssemester nicht auf den Freiversuch (sog. „Freischuss“) der angehenden Juristinnen und Juristen angerechnet werden, verlangt das Landesjustizprüfungsamt pro Semester einen Leistungsnachweis zum ausländischen oder internationalen Recht. Zudem besteht die Möglichkeit sich den Auslandsaufenthalt als Seminar gem. § 12 lit. g der Studien- und Prüfungsordnung (Stand 15. März 2016) anrechnen zu lassen, wenn schriftliche Nachweise im Umfang von mindestens einer Seminararbeit vorliegen. Ob und welche weiteren Anerkennungsmöglichkeiten bestehen, können Sie hier nachlesen. Alles Weitere ist im Einzelfall mit dem Sprachenzentrum oder dem Studiendekanat zu klären.

Allgemeine VorbereitungEinklappen

Bei der Planung eines Auslandsaufenthaltes sind neben der Bewerbung an der ausländischen Universität weitere Schritte zu berücksichtigen. Wichtig ist, dass vor dem geplanten Auslandsaufenthalt die Sprachkenntnisse gefestigt werden und die Finanzierung des Aufenthaltes sichergestellt wird. Für den Aufenthalt im Ausland gibt es von ERASMUS etwa 100 € pro Monat. Da dieser Zuschuss für das Bestreiten des Lebensunterhaltes nicht ausreichend ist, sollten sich ERASMUS-Studierende über weitere Finanzierungsmöglichkeiten wie beispielsweise das Auslands-BAföG informieren. Mit der Annahme an der ausländischen Universität sollten ERASMUS-Studierende ihre Wohnung in Bayreuth kündigen oder mit der Suche nach einem Zwischenmieter beginnen. Zudem müssen sich ERASMUS-Studierende eine Krankenversicherung für das Ausland suchen. Des Weiteren müssen sie bei der Rückmeldung im Juni/Juli an der Universität Bayreuth ein Urlaubssemester beantragen. Eine Beurlaubung kann grundsätzlich nur für ein Semester ausgesprochen werden. Aufgrund dessen sollten die Studierenden für die Rückmeldung im Winter unter Umständen einer Person ihres Vertrauens eine Vollmacht erteilen, die für sie das zweite Urlaubssemester beantragen kann. Ausführliche Informationen über eine Beurlaubung an der Universität Bayreuth finden Sie hier.

ERASMUS-PartneruniversitätenEinklappen

Im Rahmen des ERASMUS-Programms unterhält die Universität Bayreuth für Studierende der Rechtswissenschaft Partnerschaften mit folgenden Hochschulen:

Belgien

Estland

Frankreich

Großbritannien

Griechenland

Irland

Italien

Kroatien

Polen

Portugal

Slowakei

Slowenien

Spanien

Tschechien

Türkei

Ungarn

Einen Ordner über alle Partneruniversitäten finden Sie auch bei der ERASMUS-Koordinatorin Jura (Kirstin Freitag).

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Free Mover – Stipendienprogramm (FMS) des deutschen Akademischen Auslandsamtes (DAAD)Einklappen

Neben dem ERASMUS-Programm der Europäischen Union besteht für Studierende aller Fachrichtungen der Universität Bayreuth im Rahmen des Free Mover-Stipendienprogramms des DAAD die Möglichkeit für einen Studienaufenthalt an einer Hochschule im europäischen Ausland ein Stipendium zu erhalten. Durch das Free Mover-Stipendienprogramm können gleichermaßen wie beim ERASMUS-Programm Auslandsstudienaufenthalte von drei bis zu zwölf Monaten gefördert werden. Die Möglichkeit der Förderung besteht an Hochschulen in allen teilnehmenden Ländern des ERASMUS-Programms sowie in der Schweiz. Nähere Informationen sowie die Voraussetzungen für die Teilnahme finden Sie auf den Seiten des International Office.

LL.M./Masterprogramm

Was ist ein LL.M. ?Einklappen

Die Abkürzung LL.M. steht für den akademischen Grad des Master of Laws (magister legum). Hierbei handelt es sich in der Regel um einen Postgraduiertenabschluss, der nach dem 1. oder 2. Staatsexamen erworben wird. Studierende der Universität Bayreuth haben allerdings die Möglichkeiten, diesen akademischen Abschluss bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auch schon nach dem 6. Fachsemester zu erwerben. Ein Master of Laws wird am häufigsten an Hochschulen in englischsprachigen Ländern erworben. Bei einem solchen Studium liegt der Schwerpunkt zumeist auf dem jeweiligen Landesrecht, der Rechtsvergleichung oder dem internationalen Recht.

Ausführliche Informationen über ein Masterstudium finden Sie unter folgender Internetadresse www.llm-guide.com.

VoraussetzungenEinklappen

Anders als beim ERASMUS-Programm ist für die Teilnahme an einem LL.M.-Programm eine Eigenbewerbung erforderlich. Voraussetzung für die Teilnahme an einem LL.M.-Programm nach dem 6. Fachsemster ist die erfolgreiche Absolvierung aller Fortgeschrittenenübungen an der Universität Bayreuth. Zudem benötigen Studierende der Rechtswissenschaft zwei Gutachten von Professorinnen und Professoren der Universität Bayreuth, einen speziellen Leistungsnachweis über die Beherrschung der jeweiligen Fremdsprache sowie ein Transkript von Studienleistungen. Zur Erstellung eines Transkripts wenden sich Interessierte bitte an die Fachstudienberaterin Rechtswissenschaft.

SprachkenntnisseEinklappen

Für die Teilnahme an einem LL.M.-Programm ist ein spezieller Leistungsnachweis über die Beherrschung der jeweiligen Fremdsprache erforderlich. Um die entsprechenden Sprachkenntnisse nachzuweisen, können zumeist bereits in der Bundesrepublik Deutschland standardisierte Sprachprüfungen absolviert werden. Für den englischssprachigen Raum sind dies der „Test of English as a Foreign Language” (TOEFL), das „International English Language Testing System” (IELTS) sowie  das „Cambridge Certificate of Proficiency” (CPE).

Der „Test of English as a Foreign Language“ (TOEFL) wird von allen amerikanischen Universitäten als Nachweis des Spracherwerbs akzeptiert. Informationen und Anmeldeformulare zum TOEFL erhalten Sie unter www.toefl.org

Das „International English Language Testing System“ (IELTS) wird als Sprachnachweis in vielen englischsprachigen Ländern und von über 380 Universitäten und Colleges in den USA anerkannt. Nähere Informationen sowie Anmeldeformulare finden Sie im Internet unter www.ielts.org

Das „Cambridge Certificate of Proficiency“ (CPE) gilt für Großbritannien sowie eine Reihe weiterer englischsprachiger Länder. Hinsichtlich des CPE können Sie sich an folgende Adresse wenden:

Cambridge Institut
Hildegardstr. 8
80539 München

Tel. : 089 / 22 11 15
Fax : 089 / 29 0 47 38
www.cambridgeinstitut.de

Weitere Informationen hinsichtlich statndardisierter Sprachprüfungen im spanisch-, italienisch- und französischsprachigem Raum finden Sie auf den Seiten des International Office.

Allgemeine VorbereitungEinklappen

Vor Antritt des Masterstudium ist es wichtig, dessen Finanzierung sicherzustellen. Anders als im Rahmen des ERASMUS-Programms müssen die Studierenden die Finanzierung in vollem Umfang selbst bewerkstelligen und zudem Studiengebühren an der ausländischen Universität entrichten. Allerdings ist es lohnenswert sich auch im Rahmen eines LL.M.-Programms zu erkundigen, welche Möglichkeiten hinsichtlich einer Unterstützung durch den Staat oder durch private Organisationen bestehen. In erster Linie ist hier auf die Stipendiendatenbank des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) hinzuweisen. Zudem werden von bestimmten politischen Stiftungen die Studiengebühren während des Auslandsaufenthaltes übernommen. Zum Teil vergeben auch die ausländischen Hochschulen selbst an Ihre besten Bewerbenden Stipendien. Aufgrund dessen ist es sinnvoll sich mit der entsprechenden Hochschule in Verbindung zu setzen. Neben der Finanzierung müssen die Studierenden bei der Rückmeldung an der Universität Bayreuth die Beurlaubung für das kommende Semester beantragen sowie weitere Vorkehrungen treffen. Vergleichen Sie hierzu die Ausführungen unter ERASMUS-Programm-Allgemeine Vorbereitung.

Beratung und Unterstützung:

Kooperationen außerhalb Europas

Studium außerhalb EuropasEinklappen

Die Universität Bayreuth unterstützt nicht nur den Studierendenaustausch im Rahmen des ERASMUS-Programms, sondern unterhält zudem Kooperationsvereinbarungen mit Hochschulen außerhalb Europas. Vorteil dieser Kooperationsvereinbarungen ist, dass den Studierenden gleichermaßen wie beim ERASMUS-Programm die Studiengebühren im Ausland erlassen werden. Die Kooperationsvereinbarungen können allerdings nicht nur von Studierenden der Rechtswissenschaft, sondern von Studierenden aller Fachrichtungen in Anspruch genommen werden. Aufgrund dessen ist anders als beim ERASMUS-Programm das International Office der Universität Bayreuth für die Koordinierung verantwortlich. Eine Unterstützung durch die ERASMUS-Koordinatorin Jura ist aber dennoch möglich. 

International Office

Kirstin Freitag

Bewerbung/VoraussetzungenEinklappen

Die Bewerbung um einen Studienplatz außerhalb Europas unterscheidet sich kaum von der Bewerbung um einen Studienplatz im Rahmen des ERASMUS-Programms. Studierende sollten mindestens ein bis eineinhalb Jahre vor dem geplanten Auslandsaufenthalt mit der Planung beginnen. Die Vorbereitung des geplanten Auslandsaufenthaltes kann gemeinsam mit der ERASMUS-Koordinatorin Jura erfolgen. Allerdings ist die Bewerbung an das International Office der Universität Bayreuth zu richten, welches über die Vergabe der Plätze entscheidet. Nach der Annahme an der ausländischen Universität leitet das International Office den Teilnehmern die Einschreibe- und Informationsunterlagen der ausländischen Hochschule zu, meldet diese an der ausländischen Partneruniversität an und versendet ihre Einschreibeformulare an die jeweilige ausländische Universität.

Allgemeine VorbereitungEinklappen

Bei einem Auslandsaufenthalt außerhalb Europas sind im Wesentlichen die gleichen Vorbereitungen  (Festigung der Sprachkenntnis, Finanzierung, Beurlaubung etc.) zu treffen wie im Rahmen des ERASMUS-Programms. Vergleichen Sie hierzu ERASMUS-Programm-Allgemeine Vorbereitung.

Partnerhochschulen außerhalb EuropasEinklappen

Eine Auswahl an Partnerhochschulen wird nachfolgend aufgeführt. Eine vollständige Darstellung der Austauschmöglichkeiten finden Sie hier (PDF) und hier (Datenbank).


Verantwortlich für die Redaktion: Tina Maria Steiner

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